Übernahmeerklärung von Grundbesitzabgaben


Leistungsbeschreibung


Grundsätzlich sind für die Grundsteuer die Eigentumsverhältnisse zum 01.01. eines Jahres ausschlaggebend. Das heißt, dass die-/derjenige für das gesamte Jahr grundsteuerpflichtig ist, in dessen Eigentum das entsprechende Grundstück zum 01.01. des Jahres stand.

Sofern das Grundstück im Laufe eines Jahres an eine/n neue/n Eigentümer/in übergeht, kann der Grundstücksübergang angezeigt und die das Grundstück betreffenden Grundbesitzabgaben angefordert werden.

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  • Fachbereich 1 - Steuerabteilung