Niederschlagswasserbeseitigung - Angaben zu überbauten und befestigten Grundstücksflächen


Leistungsbeschreibung


Die Stadt Dissen aTW ist zuständig für die Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet. Neben dem Schmutzwasser ist auch das Regenwasser (Niederschlagswasser) zu beseitigen.

Für die Beseitigung des Niederschlagswassers wird grundsätzlich eine Gebühr erhoben. Die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der überbauten und befestigten (Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Je 1 m² ist eine Berechnungseinheit. Flächen werden jeweils auf volle m² aufgerundet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundstücke, auf denen eine Regenwassersammlungsanlage betrieben wird. Bei einer Anlagengröße ab 5 m³ Speicherkapazität mit einer angeschlossenen Auffangfläche von mindestens 250 m² und mehr als vier Entnahmestellen (Toilette, Waschmaschine oder Garten) kann die Regenwasserleitungsgebühr um 200 Berechnungseinheiten ermäßigt werden. Für kleinere Sammelanlagen kann eine Ermäßigung um 100 Berechnungseinheiten festgesetzt werden.

Um die Höhe der zu zahlenden Niederschlagswassergebühren berechnen zu können, ist dieses Formular auszufüllen.

Rechtsgrundlage


Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Dissen am Teutoburger Wald (Abwasserbeseitigungssatzung)

Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Dissen am Teutoburger Wald (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)

Kontakt

  • Fachbereich 1 - Steuerabteilung