Briefwahlantrag Bundestagswahl am 23.02.2025
Briefwahlantrag Bundestagswahl am 23.02.2025
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sind Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der hierzu erforderliche Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Dissen aTW beantragt werden. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt. Er kann aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden. Sie können auch das Online-Formularder Stadt Dissen aTW für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nutzen. Eine telefonische Beantragung, eine Beantragung per SMS oder sonstige nicht dokumentierbare elektronische Beantragungsformen (z. B. mittels Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp) ist nicht möglich. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Sofern der Antrag mit der Post an die Stadt Dissen aTW gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.
Bitte beachten Sie, dass zur Bundestagswahl 2025 die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens Ende der 6. Kalenderwoche ausgegeben werden können. Den Antrag können Sie aber schon vorher stellen. Die Stadt Dissen aTW wird Ihnen die Unterlagen schnellstmöglich zusenden, sobald über die endgültige Zulassung der Kreis- und Landeswahlvorschläge entschieden wurde und die Stimmzettel gedruckt sind. Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20. Februar 2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung des Wahlbriefes ist für Sie kostenfrei.
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Um Zustellungsprobleme zu vermeiden, besteht bei einer beabsichtigten Stimmabgabe in Form der Briefwahl die Möglichkeit, eine persönliche Beantragung des Wahlscheins verbunden mit der Nutzung der Briefwahl im Bürgerbüro der Stadt Dissen aTW, Stievenstr. 3, 49201 Dissen aTW, („Briefwahl an Ort und Stelle“) in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass auch die Briefwahl im Bürgerbüro erst möglich ist, wenn die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Auch eine persönliche Überbringung des Wahlbriefs an die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckte Stelle bis zum Wahltag um 18:00 Uhr verringert das mit der Briefwahl sonst verbundene Transportrisiko.