Anmeldung als Wahlhelfer/in


Anmeldung als Wahlhelfer/in

Leistungsbeschreibung


Sie wollten schon immer einmal als Wahlhelfer bei einer Wahl arbeiten? Kein Problem, denn die Stadt Dissen aTW sucht für die Wahlen im Stadtgebiet dauerhaft mehrere Wahlhelfer/innen.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Wahlhelfer haben die Aufgabe, die Stimmzettel an die Wähler auszugeben, die Wahlbenachrichtigungen der Wähler zu kontrollieren sowie die Stimmen nach der Wahl auszuzählen und das Wahlergebnis festzustellen.

Wer darf Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer darf jede Bürgerin und jeder Bürger werden, die/der auch in Dissen wahlberechtigt ist. Je nach Wahl sind dies Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit (ggf. auch EU-Bürger), die am Wahltag

·         das 18. Lebensjahr (bei einigen Wahlen auch das 16. Lebensjahr) vollendet haben,

·         seit mindestens drei Monaten in der Stadt Dissen aTW gemeldet sind und

·         nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Werden besondere Kenntnisse vorausgesetzt?

Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Mitarbeitenden des Wahlbüros sowie die/der zuständige Wahlvorsteher/in weisen Sie in die Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer/in ein.

Wie ist der Ablauf während des Wahltages?

Gewählt wird in der Zeit von 8:00-18:00 Uhr. Dabei wird in zwei Schichten zu je vier Wahlhelfer/innen gearbeitet (1. Schicht: 8:00 bis 13:00 Uhr, 2. Schicht: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Um die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, sollte jede/r Wahlhelfer/in bereits ca. eine halbe Stunde vor Schichtbeginn im Wahllokal anwesend sein. Um 18:00 Uhr treten alle Wahlhelfer/innen erneut zusammen, um die Stimmzettel auszuzählen.

Gibt es eine Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit?

Für Wahlhelfer/innen wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- EUR ausgezahlt.

Wurde Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich jetzt online als Wahlhelfer/in für die Wahlen unter Angabe Ihrer persönlichen Daten.

Abschließender Hinweis:

Die Stadt Dissen aTW ist bemüht, alle Bewerberinnen und Bewerber für das Amt im Wahlvorstand auch tatsächlich bei der Wahl einzusetzen. Da erfahrungsgemäß eine Vielzahl von Bewerbungen eingeht, können leider nicht immer alle Bewerber/innen berücksichtigt werden. Sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten für die Besetzung der Wahlvorstände von zukünftigen Wahlen einwilligen, besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in den Wahlvorstand berufen zu werden.

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter*in Herr Kombrink