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Anmeldung Brauchtumsfeuer (Kleine Osterfeuer)


Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.


Ob Osterfeuer in diesem Jahr abgebrannt werden dürfen, wird von der zukünftigen pandemischen Entwicklung und eventuell bestehender Kontaktbeschränkungen während der Osterzeit abhängig sein. Dies betrifft auch bereits angemeldete Osterfeuer!

Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer sind offene Feuer im Freien, die ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche oder sonstige Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.

In der Stadt Dissen aTW wird bei Osterfeuern unterschieden zwischen:

1. "Kleine Osterfeuer"

"Kleine Osterfeuer" können auch im privaten Kreis abgebrannt werden, dürfen jedoch eine Grundfläche von 2 m x 2 m und eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.

Sie müssen lediglich bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

2. "Große Osterfeuer"

Osterfeuer, deren Grundfläche 2 x 2 Meter oder deren Höhe 2 Meter überschreiten, gelten als „große Osterfeuer“. Sie müssen sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein und benötigen eine vorherige Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Osterfeuer sind grundsätzlich nur am Karsamstag und Ostersonntag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 24:00 Uhr zulässig.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Es werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt.

Im Bedarfsfall können jedoch Unterlagen von der zuständigen Stelle nachgefordert werden.

Es fallen keine Gebühren an.

Anzeigen zu "kleinen Osterfeuern" sind spätestens zwei Wochen vor dem Abbrenntermin bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich 2 - Bürgerbüro und Ordnung, Stievenstraße 3, 49201 Dissen aTW